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E-Rechnung: Was gilt für Sie?

Tipp

E-Rechnung: Was gilt eigentlich für Ihren Betrieb? 🧾

1️⃣ Empfangen müssen Sie E-Rechnungen schon seit 1.1.2025 – alle Unternehmen, auch Kleinunternehmer.
2️⃣ Eine PDF per Mail ist keine E-Rechnung. Gemeint sind Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD.
3️⃣ Ausstellen müssen Sie ab 2027 (bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz) bzw. ab 2028 alle – Kleinunternehmer sind davon ausgenommen.

Quelle: § 14 UStG, BMF-Schreiben vom 15.10.2024. Keine Steuerberatung – im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerkanzlei.

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  3. Sie entscheiden in Ruhe. Bei einer Website zahlen Sie erst, wenn Sie die fertige Seite freigegeben haben.