
E-Rechnung: Was gilt für Sie?
E-Rechnung: Was gilt eigentlich für Ihren Betrieb? 🧾
1️⃣ Empfangen müssen Sie E-Rechnungen schon seit 1.1.2025 – alle Unternehmen, auch Kleinunternehmer.
2️⃣ Eine PDF per Mail ist keine E-Rechnung. Gemeint sind Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD.
3️⃣ Ausstellen müssen Sie ab 2027 (bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz) bzw. ab 2028 alle – Kleinunternehmer sind davon ausgenommen.
Quelle: § 14 UStG, BMF-Schreiben vom 15.10.2024. Keine Steuerberatung – im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerkanzlei.
Mehr Tipps für Betriebe: @ahansdampf