
Das gehört ins Impressum
Impressum-Check in 12 Sekunden ✅
Das gehört nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz hinein:
✔️ Name und ladungsfähige Anschrift
✔️ E-Mail und ein schneller Kontaktweg, z. B. Telefon
✔️ Rechtsform und Vertretungsberechtigte (z. B. bei der GmbH)
✔️ Register und Registernummer, falls eingetragen
✔️ USt-IdNr., falls vorhanden
Quelle: § 5 DDG (gesetze-im-internet.de). Keine Rechtsberatung – bei Sonderfällen (z. B. zulassungspflichtiges Handwerk, Kammer) lieber nachfragen.
Bei unseren Websites ist das Impressum von Anfang an dabei: ahansdampf.de/anfrage