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Grafik zum Beitrag: Das gehört ins Impressum
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Das gehört ins Impressum

Tipp

Impressum-Check in 12 Sekunden ✅

Das gehört nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz hinein:
✔️ Name und ladungsfähige Anschrift
✔️ E-Mail und ein schneller Kontaktweg, z. B. Telefon
✔️ Rechtsform und Vertretungsberechtigte (z. B. bei der GmbH)
✔️ Register und Registernummer, falls eingetragen
✔️ USt-IdNr., falls vorhanden

Quelle: § 5 DDG (gesetze-im-internet.de). Keine Rechtsberatung – bei Sonderfällen (z. B. zulassungspflichtiges Handwerk, Kammer) lieber nachfragen.

Bei unseren Websites ist das Impressum von Anfang an dabei: ahansdampf.de/anfrage

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Vier kurze Schritte, etwa zwei Minuten. Innerhalb von 24 Stunden haben Sie unseren Vorschlag per E-Mail: welches Paket passt, was es kostet und wie es weitergeht.

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  1. Sie beantworten ein paar Fragen zu Ihrem Betrieb.
  2. Innerhalb von 24 Stunden kommt unser Vorschlag mit Preis per E-Mail.
  3. Sie entscheiden in Ruhe. Bei einer Website zahlen Sie erst, wenn Sie die fertige Seite freigegeben haben.